Bedingungen und Konditionen
ARKITE N.V. ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEINES.
Für den Verkauf oder die Lizenzierung aller Waren und Dienstleistungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Hardware-, Firmware- und Softwareprodukte, Schulung, Programmierung, Wartung, Technik, Ersatzteile, Reparatur- und Wiederaufbereitungsdienstleistungen - im Folgenden "Produkte"), die dem Käufer im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellt werden, gelten ausschließlich diese allgemeinen Verkaufsbedingungen (zusammen mit allen zugehörigen schriftlichen Spezifikationen, Angeboten und/oder ergänzenden Bedingungen des Verkäufers), Produkte"), die dem Käufer im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellt werden, unabhängig davon, ob ein solcher Verkauf oder eine solche Lizenzierung auf dem Papierweg, per Fax oder über andere Formen des elektronischen Datenaustausches ("EDI") oder des elektronischen Handels erfolgt, und stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer in diesem Zusammenhang dar. Die Entgegennahme oder Annahme der Lieferung der bestellten oder gekauften Produkte durch den Käufer gilt als Zustimmung zu diesen Bedingungen und Konditionen. Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und von einem bevollmächtigten Vertreter am Hauptsitz des Verkäufers unterzeichnet wurden. Der Verkäufer widerspricht und lehnt andere Bedingungen ab, die vom Käufer vorgeschlagen werden oder die in der Bestellung oder Anforderung des Käufers erscheinen oder auf die verwiesen wird und die zusätzlich zu den hier dargelegten oder in Bezug genommenen Bedingungen gelten oder anderweitig nicht mit ihnen übereinstimmen.

2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN.
Dreißig (30) Tage netto ab Rechnungsdatum mit laufender Kreditgenehmigung, wie vom Verkäufer festgelegt. Der Verkäufer kann Teilrechnungen stellen und progressive Zahlungen verlangen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Rechnungen elektronisch zu stellen und Zahlungen per elektronischer Überweisung zu erhalten. Die Zahlung per Kreditkarte, sofern zulässig, unterliegt der Validierung und Autorisierung der Kreditkarte sowohl zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als auch unmittelbar vor dem Versand. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, alle weiteren Leistungen auszusetzen, falls die Zahlung nicht bei Fälligkeit erfolgt. Eine Aufrechnung ist nicht zulässig. Auf überfällige Rechnungen werden Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat erhoben (vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Beschränkungen).

3. LIEFERBEDINGUNGEN.
Die Lieferbedingungen gelten ab Werk oder Lager des Verkäufers (gemäß den aktuellen Incoterms) oder wie anderweitig vereinbart, was durch die Auftragsbestätigung des Verkäufers
belegt wird. In allen Fällen geht das Eigentum auf den Käufer über, je nachdem, was früher eintritt, nämlich die Lieferung des Verkäufers an den Käufer oder die Übernahme durch den ersten Spediteur für den Transport zum Käufer, mit der Ausnahme, dass das Eigentum
an allen mit den Produkten verbundenen geistigen Eigentumsrechten beim Verkäufer oder seinen Lieferanten und Lizenzgebern verbleibt. Angegebene Liefertermine sind nur annähernd und basieren auf dem rechtzeitigen Erhalt aller erforderlichen Informationen vom Käufer. Der Verkäufer lehnt jede Haftung für verspätete Lieferungen ab. Falls zutreffend, werden vorausbezahlte Versandkosten als separater Rechnungsposten in Rechnung gestellt.

4. WARRANTY.
a. Hardware: Seller warrants that new hardware Products furnished hereunder will be free from defects in material, workmanship and design for a period of one (1) year from the date of invoice from Seller or its appointed distributor, as the case may be. Repaired or replacement Products provided as a result of this warranty subparagraph are similarly warranted for a period of six (6) months from the date of shipment to Buyer or the remainder of the original warranty term for that particular Product, whichever is longer.
b. Software and Firmware: Unless otherwise provided in a Seller or third party license, Seller warrants that standard software or firmware Products furnished hereunder, when used with Seller-specified hardware, will perform in accordance with published specifications prepared, approved, and issued by Seller for a period of one (1) year from the date of invoice from Seller or its appointed distributor, as the case may be. Seller makes no representation or warranty, express or implied, that the operation of the software or firmware Products will be uninterrupted or error free, or that the functions contained therein will meet or satisfy Buyer’s intended use or requirements.
c. Non-Warranty Factory Remanufacture, Repair and Field Exchange: Seller warrants that non-warranty factory remanufactured or field exchanged hardware Products or repaired hardware Product components will be free from defects in material and workmanship for a period of one (1) year from the date of invoice from Seller or its appointed distributor, as the case may be.
d. Services: Seller warrants that Products comprised solely of services (e.g., training, on-site repair, engineering and custom application programming services) will be performed by appropriately skilled personnel employed or retained by Seller.
e. “Open Box” Products: Seller warrants that hardware Products sold as “Open Box” (e.g., customer and distributor returns, factory refurbished or reconditioned, etc.) will be free from defects in material and workmanship for a period of ninety (90) days from the date of invoice from Seller or its appointed distributor, as the case may be. “Open Box” Products, while serviceable, may not reflect the latest series or revision.
f. Buyer Specifications/Compatibility: Seller does not warrant and will not be liable for any design, materials, construction criteria or goods furnished or specified by Buyer (including that sourced from other manufacturers or vendors specified by Buyer). Any warranty applicable to such Buyer specified items will be limited solely to the warranty, if any, extended by the original manufacturer or vendor directly or indirectly to Buyer. Seller does not warrant the compatibility of its Products with the goods of other manufacturers or Buyer’s application except to the extent expressly represented in Seller’s published specifications or written quotation.
g. Recyclable Materials: In keeping with environmental policies and practices, Seller reserves the right to utilise in its product manufacturing, repair and remanufacturing processes certain recyclable materials (e.g., fasteners, plastics and the like) or remanufactured parts equivalent to new in performance or parts which may have been subject to incidental use. However, such utilization will not affect any provided Product warranty or published reliability statistics.
h. Remedies: Remedies under the above warranties will be limited, at Seller’s option, to the replacement, repair, re-performance or modification of, or issuance of a credit for the purchase price, of the Products involved, and where applicable, only after the return of such Products pursuant to Seller’s instructions. Replacement
Products may be new, remanufactured, refurbished or reconditioned at Seller’s discretion. Buyer requested on-site warranty service (consisting of time, travel and expenses related to such services) will be at Buyer’s expense. The foregoing will be the exclusive remedies for any breach of warranty or breach of contract arising therefrom.
i. General: Warranty satisfaction is available only if
(a) Seller is provided prompt written notice of the warranty claim and
(b) Seller’s examination discloses that any alleged defect has not been caused by misuse; neglect; improper installation, improper operation, improper maintenance, improper repair, improper alteration or improper modification by other than Seller; accident; or unusual deterioration or degradation of the Products or parts thereof due to physical environment or electrical or electromagnetic noise environment.
j. THE ABOVE WARRANTIES ARE IN LIEU OF ALL OTHER WARRANTIES AND CONDITIONS, WHETHER EXPRESSED, IMPLIED OR STATUTORY, INCLUDING IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY OR FITNESS FOR A PARTICULAR USE, OR PERFORMANCE OR APPLICATIONWARRANTIES, TO THE FULLEST EXTENT PERMITTED BY APPLICABLE LAW. Rights under the above warranties (subject to noted limitations) extend to Buyer’s customers if Buyer is a Seller-appointed distributor for the Products.

5. HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.

DER VERKÄUFER HAFTET, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, NICHT FÜR BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN ODER ENTGANGENEN GEWINN, EINNAHMEN, MATERIALIEN, ERWARTETE EINSPARUNGEN, DATEN, VERTRÄGE, GOODWILL ODER ÄHNLICHES (OB DIREKT ODER INDIREKT) ODER FÜR JEGLICHE ANDERE FORM VON ZUFÄLLIGEN, INDIREKTEN ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART. DIE MAXIMALE KUMULATIVE HAFTUNG DES VERKÄUFERS IN BEZUG AUF ALLE ANDEREN ANSPRÜCHE UND HAFTUNGEN, EINSCHLIESSLICH DER VERPFLICHTUNGEN IM RAHMEN EINER ENTSCHÄDIGUNG, OB VERSICHERT ODER NICHT, ÜBERSTEIGT NICHT DIE KOSTEN DES PRODUKTS/DER PRODUKTE, DIE DEN ANSPRUCH ODER DIE HAFTUNG BEGRÜNDEN. DER VERKÄUFER LEHNT JEGLICHE HAFTUNG IN BEZUG AUF UNENTGELTLICHE INFORMATIONEN ODER UNTERSTÜTZUNG AB, DIE DER VERKÄUFER ZUR VERFÜGUNG STELLT, ABER NICHT VON IHM VERLANGT WIRD. JEDE KLAGE GEGEN DEN VERKÄUFER MUSS INNERHALB VON ACHTZEHN (18) MONATEN NACH ENTSTEHUNG DES KLAGEGRUNDES EINGEREICHT WERDEN. DIESE HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND -BESCHRÄNKUNGEN GELTEN UNABHÄNGIG VON ANDEREN GEGENTEILIGEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG UND UNABHÄNGIG VON DER ART DER KLAGE, SEI ES AUFGRUND EINES VERTRAGS, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT UND VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG) ODER ANDERWEITIG, UND ERSTRECKEN SICH AUCH AUF DIE VERKÄUFER, VERTRAGSHÄNDLER UND ANDEREN AUTORISIERTEN WIEDERVERKÄUFER DES VERKÄUFERS ALS DRITTBEGÜNSTIGTE. JEDE BESTIMMUNG DIESER VEREINBARUNG, DIE EINE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, EINEN GARANTIEAUSSCHLUSS, EINE BEDINGUNG ODER EINEN SCHADENSERSATZAUSSCHLUSS VORSIEHT, IST ABTRENNBAR UND UNABHÄNGIG VON JEDER ANDEREN BESTIMMUNG UND IST ALS SOLCHE DURCHZUSETZEN.

6. SCHADLOSHALTUNG VON GEISTIGEM EIGENTUM.
Sofern hierin nicht ausgeschlossen, verteidigt der Verkäufer alle Klagen oder Verfahren gegen den Käufer, die sich aus der Behauptung ergeben, dass das Design oder die Konstruktion der vom Verkäufer im Rahmen dieses Vertrags verkauften oder lizenzierten Produkte Patente, Urheberrechte oder Warenzeichen verletzen, die im Bestimmungsland des Verkäufers erteilt oder eingetragen sind, unter der Voraussetzung, dass
(a) der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich von einem solchen Anspruch und einem etwaigen Prozess oder Verfahren benachrichtigt,
(b) der Käufer dem Verkäufer auf seine Kosten das alleinige Recht einräumt, den Prozess oder das Verfahren zu verteidigen, beizulegen und die Verteidigung zu kontrollieren,
(c) der Käufer alle für eine solche Verteidigung oder Beilegung erforderlichen Informationen und Hilfestellungen bereitstellt und
(d) der Käufer im Zusammenhang mit einem solchen Anspruch keine für den Verkäufer nachteilige Position einnimmt. Falls der Verkäufer verpflichtet ist, eine solche Klage oder ein solches Verfahren abzuwehren, wird der Verkäufer alle Kosten und Schadensersatzleistungen zahlen, die ihm schließlich zugesprochen werden oder auf die er sich geeinigt hat und die in direktem Zusammenhang damit stehen, begrenzt auf den Gesamtvertragswert des aktuellen Produktkaufs zwischen Verkäufer und Käufer, der in das Gebiet/Land, in dem die Rechtsverletzung stattgefunden hat, versandt wurde. Die Verpflichtungen des Verkäufers gemäß diesem Absatz sind erfüllt, wenn der Verkäufer nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten: (i) dem Käufer das Recht verschafft, die Produkte weiter zu nutzen, (ii) diese durch nicht rechtsverletzende Geräte/Software ersetzt, die eine ähnliche Funktionalität wie die Produkte aufweisen, (iii) die Produkte so modifiziert, dass sie nicht mehr rechtsverletzend sind, wobei eine ähnliche Funktionalität beibehalten wird, oder (iv) wenn die Punkte (i) bis (iii) wirtschaftlich nicht durchführbar sind, dem Käufer den Kaufpreis der betroffenen Produkte im Austausch für deren Rückgabe erstattet. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, sich zu verteidigen oder für irgendetwas anderes zu haften in Bezug auf: [a] Klagen oder Verfahren, die auf einer vom Käufer vorgenommenen, spezifizierten oder verlangten Konfiguration oder Änderung beruhen, die in die Produkte integriert ist oder diese darstellt, [b] die Verwendung der Produkte in einem vom Käufer oder Dritten spezifizierten, verlangten oder kontrollierten Prozess oder einer Anwendung, oder [c] die Verwendung der Produkte in Kombination mit anderen, nicht vom Verkäufer gelieferten Geräten, Software oder Materialien. Im Sinne dieses Absatzes bezeichnet der Begriff "Produkte" nur die Standardhardware und -software des Verkäufers, die allgemein im Handel erhältlich sind, und schließt ausdrücklich Geräte/Software von Drittanbietern aus.
DIESER ABSATZ ERSETZT ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN, DASS DIE PRODUKTE FREI VON RECHTMÄSSIGEN ANSPRÜCHEN DRITTER AUFGRUND VON VERLETZUNGEN ODER ÄHNLICHEM SIND.

7. WEITERVERKAUF VON MARKENPRODUKTEN UND DIENSTLEISTUNGEN DRITTER. UNGEACHTET ANDERER BESTIMMUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG GIBT DER VERKÄUFER KEINE ZUSICHERUNGEN AB, LEISTET KEINE SCHADENSERSATZLEISTUNGEN (GEISTIGES EIGENTUM ODER SONSTIGES) UND LEHNT JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE IN BEZUG AUF PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN VON DRITTANBIETERN (EINSCHLIESSLICH SCHULUNGEN) AB, DIE VOM VERKÄUFER ALS EIGENSTÄNDIGE ARTIKEL WEITERVERKAUFT ODER UNTERLIZENZIERT WERDEN KÖNNEN.

8. LIZENZIERTE SOFTWARE UND FIRMWARE. Die Verwendung von Produkten, die aus Software oder Firmware bestehen, kann der Annahme zusätzlicher Bedingungen durch den Käufer unterliegen, die in separaten Lizenzvereinbarungen des Verkäufers oder Dritter festgelegt sind, die insoweit maßgebend sind, als dies zur Lösung von Konflikten mit den hier genannten oder anderweitig in Bezug genommenen Bedingungen erforderlich ist. Liegt kein separater Lizenzvertrag des Verkäufers vor, erhält der Käufer eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der vom Verkäufer bereitgestellten Software oder Firmware nur in Objektcodeform und ausschließlich in Verbindung mit den vom Verkäufer gelieferten Produkten, ohne das Recht, die Software oder Firmware in Unterlizenz zu vergeben, offenzulegen, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig zu verändern.

9. VERPACKUNG UND KENNZEICHNUNG. Für die vom Käufer vorgeschriebene Verpackung oder Kennzeichnung können zusätzliche Kosten anfallen, die nicht im Preis der Produkte enthalten sind.

10. GEWICHTE UND ABMESSUNGEN. Veröffentlichte oder beworbene Gewichte und Abmessungen sind nur Schätzungen oder Näherungswerte und werden nicht garantiert.

11. PREISE. Preise und andere Informationen, die in Veröffentlichungen des Verkäufers (einschließlich Produktkatalogen und Broschüren) enthalten sind, können ohne vorherige Ankündigung geändert werden und bedürfen der Bestätigung durch ein spezielles Angebot. Solche Veröffentlichungen stellen keine Verkaufsangebote dar und dienen lediglich als allgemeine Informationsquelle. Die Preise enthalten keine Verkaufs-, Gebrauchs-, Verbrauchs-, Zoll-, Mehrwert- oder ähnliche Steuern. Der Käufer ist verpflichtet, alle anfallenden Steuern zu zahlen oder dem Verkäufer zu erstatten. Dienstleistungen nach Zeit und Material werden gemäß den vom Verkäufer veröffentlichten Dienstleistungssätzen (einschließlich Überstunden und Reisekosten) erbracht, die zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistungen gelten, sofern nicht durch ein schriftliches Angebot oder eine Auftragsbestätigung des Verkäufers etwas anderes bestätigt wird. Die in Rechnung gestellte Servicezeit umfasst die Reisezeit zum und vom Einsatzort sowie die Zeit, in der die Vertreter des Verkäufers für die Arbeit zur Verfügung stehen und warten (unabhängig davon, ob sie sich auf oder außerhalb des Einsatzortes befinden), um die Dienstleistungen zu erbringen.

12. ÄNDERUNGEN UND ERSATZLIEFERUNGEN. Vom Käufer gewünschte Auftragsänderungen, einschließlich solcher, die sich auf die Identität, den Umfang und die Lieferung der Produkte auswirken, müssen schriftlich dokumentiert werden und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verkäufers sowie der Anpassung von Preis, Zeitplan und anderen betroffenen Bedingungen. Der Verkäufer behält sich in jedem Fall das Recht vor, Änderungen abzulehnen, die er für unsicher, technisch nicht ratsam oder unvereinbar mit den geltenden technischen oder Qualitätsrichtlinien und -standards hält oder die mit den Konstruktions- oder Fertigungsmöglichkeiten des Verkäufers nicht vereinbar sind. Der Verkäufer behält sich darüber hinaus das Recht vor, ein Ersatzprodukt mit der neuesten Revision oder Serie oder ein gleichwertiges Produkt mit vergleichbarer Form, Passform und Funktion zu verwenden.

13. RÜCKGABEN. Alle Rücksendungen von Produkten erfolgen gemäß den Anweisungen des Verkäufers. Die Rückgabe unbenutzter und wiederverkaufbarer Produkte, die nicht unter die Garantie fallen, unterliegt den jeweils gültigen Rückgaberichtlinien des Verkäufers, einschließlich der geltenden Rücknahmegebühren und anderer Rückgabebedingungen. Produkte, die im Rahmen der Garantie zurückgegeben werden, müssen ordnungsgemäß verpackt und an den vom Verkäufer angegebenen Ort versandt werden. Die Versandbehälter müssen gemäß den Anweisungen des Verkäufers deutlich gekennzeichnet sein und vom Käufer frachtfrei versandt werden. Ungeachtet des Vorstehenden sind alle Verkäufe von "Open Box"-Produkten und Produkten von Drittanbietern endgültig und qualifizieren sich nicht für eine Rückgabe außerhalb der Garantiezeit.

14. AUFTRAGSSTORNIERUNG. Eine Stornierung durch den Käufer vor dem Versand ist nur durch schriftliche Mitteilung und nach Zahlung angemessener Stornierungs- und Wiedereinlagerungsgebühren an den Verkäufer, einschließlich der Erstattung direkter Kosten, zulässig. Die Stornierungskosten für Bestellungen von Sonderanfertigungen oder Produkten, die speziell nach den Spezifikationen des Käufers hergestellt wurden, können dem tatsächlichen Verkaufspreis der Produkte entsprechen. Der Verkäufer hat das Recht, eine Bestellung jederzeit aus wichtigem Grund durch schriftliche Mitteilung zu stornieren, und der Verkäufer hat Anspruch auf Stornierungs- und Wiedereinlagerungsgebühren wie oben angegeben. Eine Kündigung aus wichtigem Grund durch den Käufer ist erst dann wirksam, wenn der Verkäufer den angeblichen Grund nicht innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung des Käufers, in der der Grund angegeben ist, behoben hat.

15. HÖHERE GEWALT. Der Verkäufer haftet nicht für Verluste, Schäden oder Verspätungen, die dadurch entstehen, dass er (oder seine Unterauftragnehmer) die vertraglichen Leistungen aufgrund von Ursachen außerhalb seiner Kontrolle nicht erbringen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Handlungen oder Unterlassungen des Käufers, Handlungen von Zivil- oder Militärbehörden, Brände, Streiks, Überschwemmungen, Epidemien, Quarantänebeschränkungen, Krieg, Aufruhr, terroristische Handlungen, Transportverzögerungen oder Transportembargos. Im Falle einer solchen Verzögerung wird der Erfüllungstermin des Verkäufers um die Zeitspanne verlängert, die zum Ausgleich der Verzögerung angemessen ist.

16. REGIERUNGSKLAUSELN UND VERTRÄGE. Die Anwendung von staatlichen Vertragsbestimmungen und -klauseln auf die Produkte oder den durch diese Bedingungen belegten Vertrag unterliegt der gesonderten Prüfung und Genehmigung durch einen bevollmächtigten Vertreter am Hauptsitz des Verkäufers. Die im Rahmen dieses Vertrages verkauften oder lizenzierten Produkte sind nicht für den Einsatz in nuklearen Anwendungen bestimmt und sollten auch nicht als "Basiskomponente" im Sinne der Nuklearvorschriften der Vereinigten Staaten oder ähnlicher Gesetze und Vorschriften anderer Länder oder in anderer Weise verwendet werden.

17. EXPORTKONTROLLE. Die im Rahmen dieses Vertrags gelieferten oder lizenzierten Produkte und zugehörigen Materialien können verschiedenen Exportgesetzen und -vorschriften unterliegen. Es liegt in der Verantwortung des Exporteurs, alle diese Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag kann eine Lieferung erst dann erfolgen, wenn eine Ausfuhrgenehmigung für die Ausfuhr oder Wiederausfuhr eines Produkts oder einer zugehörigen Technologie vorliegt, ungeachtet eines anderweitig zugesagten Liefertermins, falls die örtlichen Gesetze dies vorschreiben. Für den Fall, dass eine erforderliche Ausfuhrgenehmigung verweigert wird, ist der Verkäufer von allen weiteren Verpflichtungen in Bezug auf den Verkauf und/oder die Lizenz und die Lieferung des Produkts/der Produkte, das/die Gegenstand einer solchen Verweigerung ist/sind, entbunden, ohne dass er dem Käufer oder einer anderen Partei gegenüber in irgendeiner Weise haftet. Der Verkäufer wird Boykottaufforderungen nicht nachkommen, es sei denn, dies ist nach den örtlichen Gesetzen des Verkäufers zulässig, und dann nur nach seinem Ermessen.

18. STREITIGKEITEN. Die Parteien werden nach Treu und Glauben versuchen, alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, durch Verhandlungen zwischen Vertretern der Parteien, die zur Beilegung der Streitigkeit befugt sind, unverzüglich beizulegen. Sollte dies nicht gelingen, werden die Parteien ferner nach Treu und Glauben versuchen, die Streitigkeit durch eine nicht bindende Vermittlung durch Dritte beizulegen, wobei die Gebühren und Kosten des Vermittlers zu gleichen Teilen auf beide Seiten aufgeteilt werden. Jede Streitigkeit, die nicht durch Verhandlungen oder Schlichtung beigelegt werden kann, kann dann in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung einem zuständigen Gericht vorgelegt werden. Diese Verfahren sind die ausschließlichen Verfahren zur Beilegung aller derartigen Streitigkeiten zwischen den Parteien.

19. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND. Der vorliegende Vertrag und alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten unterliegen dem innerstaatlichen Recht und dessen Auslegung und unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Antwerpen, Belgien, wo der Verkäufer seinen Hauptsitz hat. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nach geltendem Recht ganz oder teilweise ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so bleibt der übrige Teil des Vertrages hiervon unberührt.

20. ÜBERTRAGUNG. Der hiermit nachgewiesene Vertrag kann von keiner der Parteien ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht unbillig verweigert werden darf) abgetreten werden. Die Zustimmung ist jedoch nicht erforderlich für interne Übertragungen und Abtretungen zwischen dem Verkäufer und seiner Muttergesellschaft, seinen Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen im Rahmen einer Konsolidierung, Fusion oder einer anderen Form der Unternehmensumstrukturierung.
ARKITE N.V. ARKITE SERVICE CONTRACT TERMS AND CONDITIONS

1. Services Provided by ARKITE NV
a. With respect to the Application Software, as defined in the License Agreement to which these terms and conditions are applicable (“License Agreement”), ARKITE NV will provide the following services during the applicable period: i. Service Support. Service Support is purchased based on the number of purchased ARKITE NV licenses of the Licensed Application Software. ARKITE NV will provide consultation by telephone or through the Online Support Portal to Customer regarding use and operation of the Application Software. Such consultation will be available between 8:00 A.M. to 6:00 P.M. Central European Time, Monday through Friday, excluding Belgian holidays, and shall be available solely to the up to three (3) registered individuals designated by Customer in writing to ARKITE NV. Customer may register additional individuals for an additional
fee. ii. In addition to such online consultation, ARKITE NV will provide the customer with all Application Software version upgrades that are released during the term of this agreement (“Upgrades”), at no additional charge. Upgrades are provided for the quantity of registered Application Software systems on site (corresponding to the amount of purchased hardware units). Upgrades apply only to the Application Software and do not include any updates, enhancements, or upgrades to the operating system or other software. iii. Problem Solving. ARKITE NV technical personnel will be assigned to attempt correction of problems in the Application Software discovered by Customer and reported in writing to ARKITE NV in sufficient detail to permit ARKITE NV to reproduce such problems. Corrections to such problems made by ARKITE NV will be supplied in media and form for entry by Customer, or, at ARKITE NV’s option, ARKITE NV may provide such problem correction through its next scheduled release of the Application Software. ARKITE NV’s obligation in such regard shall be to use its reasonable efforts to correct such problems; however, ARKITE NV does not warrant that all such reported problems will be corrected. In the event a reported problem is determined to be of customer origin, ARKITE NV may bill Customer at ARKITE NV’s then current per diem rates for any time expended in an effort to correct such problem.
b. All Upgrades, corrections, updates, enhancements, documentation, modifications, and other such supporting materials furnished to Customer hereunder shall be considered part of the Application Software and subject to all the terms and conditions of the License Agreement, including those provisions limiting the use of the Application Software to the hardware unit upon which initially installed.
c. ARKITE NV warrants to the Customer that services provided hereunder not identified in paragraph 1.b above shall be performed in a manner consistent with standard commercial practices in the industry. If any failure to meet this warranty appears within thirty (30) days from completion of the services, ARKITE NV will correct any such failure by reperforming any defective portion of the services furnished. If reperformance is not practicable, ARKITE NV will furnish without charge services in an amount essentially equal to those which, in ARKITE NV’s sole judgment, would have been required for reperformance. The warranties and remedies set forth herein are conditioned upon: i. proper storage, installation, use and maintenance, and conformance with any applicable recommendations of ARKITE NV (corresponding ARKITE NV’s manuals); and ii. Customer will notify ARKITE NV within the next forty eight (48) hours of any defects and, if required, making the product available for correction. The preceding sets forth the exclusive remedy for all claims based on failure of, or defect in, services provided hereunder, whether the failure or defect arises before or during the warranty period, and whether a claim, however instituted, is based on contract, indemnity, warranty, tort (including negligence), strict liability or otherwise. Upon the expiration of the warranty period, all such liability shall terminate. THE FOREGOING WARRANTIES ARE EXCLUSIVE AND IN LIEU OF ALL OTHER WARRANTIES, WHETHER WRITTEN, ORAL, IMPLIED OR STATUTORY. NO IMPLIED WARRANTY OF MERCHANTABILITY OR FITNESS FOR PARTICULAR PURPOSE SHALL APPLY. ARKITE NV DOES NOT WARRANT ANY PRODUCTS OR SERVICES OF OTHERS WHICH CUSTOMER HAS DESIGNATED.
d. ARKITE NV’S LIABILITY ON ALL CLAIMS OF ANY KIND, WHETHER BASED ON CONTRACT, INDEMNITY, WARRANTY, TORT (INCLUDING NEGLIGENCE), STRICT LIABILITY OR OTHERWISE, FOR ALL LOSSES OR DAMAGES ARISING OUT OF, CONNECTED WITH, OR RESULTING FROM ANY PRODUCTS OR SERVICES COVERED BY OR FURNISHED UNDER THESE TERMS AND CONDITIONS (INCLUDING REMEDIAL WARRANTY EFFORTS), OR FROM THE PERFORMANCE OR BREACH OF THESE TERMS AND CONDITIONS, SHALL IN NO CASE EXCEED THE ANNUAL CONTRACT PRICE OF THE SUPPORT SERVICES FURNISHED HEREUNDER. ALL SUCH LIABILITY SHALL TERMINATE UPON THE EXPIRATION OF THE WARRANTY PERIOD SPECIFIED IN SECTION 1.C ABOVE.
e. IN NO EVENT, WHETHER BASED ON CONTRACT, INDEMNITY, WARRANTY, TORT (INCLUDING NEGLIGENCE), STRICT LIABILITY OR OTHERWISE, SHALL ARKITE NV, ITS EMPLOYEES AND SUPPLIERS BE LIABLE FOR SPECIAL, INCIDENTAL, EXEMPLARY OR CONSEQUENTIAL DAMAGES INCLUDING, BUT NOT LIMITED TO, LOSS OF PROFITS OR REVENUE, LOSS OF USE OF ANY PROPERTY, COST OF CAPITAL, COST OF PURCHASED POWER, COST OF SUBSTITUTE EQUIPMENT, FACILITIES OR SERVICES, DOWNTIME COSTS, OR CLAIMS OF CUSTOMERS OF THE CUSTOMER FOR SUCH DAMAGES AND THE CUSTOMER WILL INDEMNIFY ARKITE NV, ITS EMPLOYEES AND SUPPLIERS AGAINST ANY SUCH CLAIMS FROM THE CUSTOMER’S CUSTOMERS.
f. If ARKITE NV furnishes the Customer with advice or assistance concerning any products or systems which is not required pursuant to these terms and conditions, the furnishing of such advice or assistance will not subject ARKITE NV to any liability, whether in contract, indemnity, warranty, tort (including negligence), strict liability or otherwise.

2. Bedingungen für den Service
a. Die Anwendungssoftware muss unverändert sein, sich im normalen Betriebszustand befinden und auf dem neuesten oder zweitneuesten Versionsstand gehalten werden. b. Die Hardware muss gemäß den Release Notes unterstützt werden. Für jede Version wird in den Release Notes die unterstützte(n) Hardwareversion(en) angegeben.
c. Auf die Anwendungssoftware muss über TeamViewer aus der Ferne zugegriffen werden können; andere Fernsteuerungssoftware ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Arkite NV nicht zulässig. Für den Fall, dass der Kunde ARKITE NV keinen Fernzugriff auf die Anwendungssoftware gewährt, unterliegt der gesamte vor Ort geleistete Support kommerziellen Gepflogenheiten und der gesamte Online-Portal-Support ist kostenlos, solange das Fehlen der Fernverbindung die Art oder den Umfang des erforderlichen Supports nicht ändert.
d. Die Anwendungssoftware muss an eine stabile und gesicherte Stromversorgung angeschlossen sein. Andernfalls ist ARKITE NV von jeglicher Haftung oder Garantieansprüchen befreit.

3. Laufzeit und Beendigung
a. Der Service-Support wird für einen anfänglichen Zeitraum ab dem Datum der Lizenzvereinbarung bis zum Abschluss des Projekts bereitgestellt, maximal jedoch für dreißig (30) Tage.
b. Der Servicevertrag tritt mit dem Datum des Projektabschlusses in Kraft. Der Kunde hat das Recht, den Service-Support auf jährlicher Basis zu verlängern, wie hierin vorgesehen, vorbehaltlich der Fortsetzung des Programms und der Zahlung der dann geltenden jährlichen Servicegebühr von ARKITE NV.
c. Nach Ablauf eines Jahres verlängert sich die Laufzeit um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen mindestens sechzig (60) Tage vor Beginn der nächsten Laufzeit ihre Absicht mit, die Laufzeit nicht zu verlängern.
d. ARKITE NV kann das Service-Support-Programm jederzeit ändern oder einstellen. Die Kunden werden zum Zeitpunkt des Beginns der Erst- oder Verlängerungslaufzeit eines solchen Programms über alle Änderungen oder geplanten Beendigungen des Programms informiert. Im Falle einer Einstellung des Programms wird ARKITE NV den Programm-Support für bestehende Kunden weiterführen, vorbehaltlich der Zahlung der zu diesem Zeitpunkt geltenden jährlichen Servicegebühr von ARKITE NV, bis zum Ablauf der Erst- oder Verlängerungslaufzeit des Kunden.
e. Die Support-Services gemäß diesem Vertrag enden automatisch, wenn die Lizenzvereinbarung beendet wird.

4. Entgelte
a. ARKITE NV kann die anwendbare jährliche Servicegebühr für Support-Dienste für jedes Verlängerungsjahr nach dem ersten Zeitraum der Bereitstellung von Support-Diensten anpassen,
vorausgesetzt, dass ARKITE NV den Kunden mindestens fünfundvierzig (45) Tage vor jeder solchen Verlängerung über den Betrag einer solchen Anpassung informiert.
b. Die Gebühren für jedes Verlängerungsjahr der Support-Dienste sind bei einer Verlängerung im Voraus fällig und innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum der Rechnung von ARKITE NV
zu zahlen.